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Teilnahmebedingungen

Anmeldung:

Anmelden können Sie sich

Nach Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung und der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters ist Ihre Anmeldung verbindlich.Damit gelten diese Auftragsbedingungen.

Leistungen: Der Leistungsumfang ist definiert in unserer Veranstaltungs-Beschreibung und ggf. abweichenden Festlegungen unseres jeweiligen Angebots. Die Preise verstehen sich immer inkl. MwSt.
 

Bezahlung: Nachdem Sie vom Veranstalter die schriftliche Teilnahmebestätigung erhalten haben, ist der Exkursionspreis zu zahlen:

  • bei eintägigen Exkursionen bis zum Exkursionstag
  • bei mehrtägigen Exkursionen 20% bis sieben Tage nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und
  • 80% bis sieben Tage vor Exkursionstermin.
Rücktritt:

Bei Rücktritt von einem Auftrag wird der Veranstalter sich um Ersatzteilnehmer bemühen. Gelingt dies, so stellt er keinerlei Forderungen aus dem Rücktritt. Gelingt dies nicht, so sind 80% des Rechnungsbetrags zu zahlen.

Reiseversicherung für mehrtägige Veranstaltungen:

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung bei der ELVIA-Versicherung, die Sie absichert für den Fall von Reiserücktritt aus schwerwiegendem Grund/Reiseabbruch aus
schwerwiegendem Grund/Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck. Zum unkomplizierten Abschluss einer Versicherung können Sie sich telefonisch oder per E-Mail wenden an: Karl Kienbacher, Generalvertretung Bayerische Allianz, Lenggries, Tel. 08042 2402.

Programmänderungen:

Der Veranstalter kann bestätigte Veranstaltungen nur aus unvorhergesehenen Gründen ausfallen lassen oder Programmänderungen vornehmen. Sofern Veranstaltungen wetterbedingt ausfallen müssen, gilt folgendes: Die Entscheidung darüber trifft ausschließlich der Veranstalter. In einem solchen Fall wird der Veranstalter dem Auftraggeber alternative Termine anbieten. Sofern der Auftraggeber es jedoch wünscht, wird ihm der volle Vorauszahlungsbetrag zurückerstattet.

Haftung des Veranstalters:

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner mit großzügig bemessenen Haftungssummen ausgestatteten Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige oder grob fahrlässige Handhabung seinerseits zurückzuführen sind. Die Teilnehmer unternehmen die Veranstaltung auf eigene Gefahr unter Anerkennung der in der Event-Beschreibung aufgeführten-Teilnahmevoraussetzungen. Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Teilnehmer auszuschließen, die den dort genannten Voraussetzungen nicht entsprechen. In solchen Fällen ist eine Rückerstattung der Teilnahme-Vergütung ausgeschlossen.

Nichtraucherschutz: Zum Schutz der Nichtraucher achten wir darauf, dass während sämtlicher Veranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht wird.

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